wie Ihr sicherlich alle wisst, können für Schützen, die besondere Leistungen bei den Meisterschaften des Deutschen Schützenbundes, beginnend ab der Kreismeisterschaft, das Meisterschützenabzeichen des Deutschen Schützenbundes beantragt werden. Die Anträge sind vom Verein über den Bezirk beim NWDSB zu beantragen.
Die Ergebnisse werden grds. jährlich von mir zusammengestellt und an den NWDSB weitergeleitet. Leider kann es aus den verschiedensten Gründen vorkommen,( z.B.fehlende Ergebnislisten der Kreisverbände oder auch einfaches Übersehenvon Ergebnissen ) dass einmal ein Schütze, der die Bedingungen für das Meisterschützen erfüllt hätte, übersehen wird. Jeder Schütze bzw. jeder Verein ist für die Antragstellung jedoch auch selbst mitverantwortlich und sollte, falls Bedarf besteht, mir die Namen, Meisterschaft, - zumindest bis zur Landesverbandsmeisterschaft - und Ergebnisse bis spätestens zum 15. September 2013 schriftlich mitteilen. Mit sportlichen Grüßen