Jugend-Basis-Lizenz Ausbildung am 7. u. 8. Oktober

von Marianne Vallan

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

 Laut § 27 Abs.3 Waffengesetz dürfen Kinder und Jugendliche nur unter Obhut "geeigneter" Personen schießen. Durch die Jugend-Basis-Lizenz Ausbildung des Deutschen Schützenbundes wird die geforderte Befähigung bescheinigt.

Im Oktober 2017 soll wieder ein Lehrgang zum Erwerb der Jugend-Basis-Lizenz stattfinden. Die Telnehmerzahl ist auf 20 begrenzt (10 aus dem Bezirk Diepholz und 10 aus dem Bezirk Hoya).

Ziel der Ausbildung:

- Qualifizierung nach §10 Abs.6 AWaffV - Handlungskompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand.

Inhalte: (17 LE)

- Pädagogische Grundlagen

- Sorgfalt und Kindeswohl

- Kind- und jugendgerechte Vermittlung schießsportfachlicher Inhalte

- Emotionsregulation, Kooperation und Vertrauen

- Haftung und Aufsichtspflicht

- Entwicklungsstufen vom Kind bis zum Heranwachsenden

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung – 9 LE - (nicht älter als 2 Jahre)
  • mindestens 2-jährige Vereinszugehörigkeit
  • abgeschlossene Waffensachkunde-Ausbildung (vom Nachweis der Waffensachkunde kann abgesehen werden, wenn der Auszubildende eine Qualifikation ausschließlich für das Schießen mit Druckluftwaffen erwerben will. Diese Beschränkung wird in der erteilten Lizenz kenntlich gemacht.)
  • Hinweis:        -           Die Jugend-Basis-Lizenz ist unbefristet gültig. 
  • Anmeldungen bis zum 30. August 2017

 

Mit sportlichen Grüßen

Siegfried Brockmann, Bezirkssportleiter

Zurück