Bezirks-Schützenverband Grafschaft Diepholz e.V.
von Marianne Vallan
Hinweis des NWDSB zu Gründungen/Aufnahmen von Schießsportgemeinschaften
Der Nordwestdeutsche Schützenbund e.V. (NWDSB) möchte über die satzungsrechtliche Regelung zu Gründungen von Schießsportgemeinschaften und die Aufnahme dieser Vereine durch die zuständigen Bezirksschützenverbände hinweisen.
Gemäß §9 Abs. 3 der Satzung des NWDSB entscheiden die Mitgliedsbezirke unter Beachtung der NWDSB- Satzung über die Aufnahme/Mitgliedschaft von Vereinen im Bezirk und damit ebenfalls im Nordwestdeutschen Schützenbund e.V. und Deutschen Schützenbund e.V.
In §9 Abs. 5 wird eindeutig dargelegt: „Mitglied des NWDSB jedweder Art kann nicht werden, wer gem. §10 Ziff. 4 als Mitglied ausgeschlossen werden könnte“.
§10 Ziff. 4 sagt aus, dass ein Ausschluss zulässig ist, wenn ein vorsätzlicher oder grober Verstoß gegen die Satzungen, Ordnungen oder Beschlüsse des DSB oder des NWDSB oder gegen die allgemeinen Interessen des Schützenwesens vorliegt.
Ein grober Verstoß gegen die allgemeinen Interessen des Schützenwesens liegt insbesondere vor, wenn ein Verein entgegen § 9 Ziff 2. i.V.m. § 12 Ziff 8. Satz 1 der NWDSB-Satzung nicht alle Vereinsmitglieder meldet und dadurch seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge teilweise zu umgehen versucht.
Beurteilungskriterien hierzu enthält die Anlage 1 der NWDSB-Satzung.
Der Nordwestdeutsche Schützenbund e.V. stellt klar, dass er Vereine, insbesondere Schießsportgemeinschaften die mit der Absicht gegründet werden, bei gleichzeitigem Austritt der bisherigen Mitgliedsvereine, die Beitragspflicht gem. §12 Abs. 8 zu umgehen, nicht anerkennt und den jeweiligen Bezirk auf Einhaltung der NWDSB-Satzung verpflichtet.
Sollte ein Bezirk solche Vereine/Schießsportgemeinschaften aufnehmen erhalten die Schützen dieser Vereine vom NWDSB keine Wettkampfpässe und damit auch keine Startgenehmigungen für Meisterschaften im Deutschen Schützenbund. Das bedeutet, dass die betroffenen Schützen dieser Vereine nicht mehr an Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutschen Meisterschaften teilnehmen können.
Auch die Vergabe von Vereinsnummern ist Sache des NWDSB, was sich aus § 3c der NWDSB-Satzung ableitet. Es ist dem Landesverband vorbehalten die Organisation so vorzunehmen, wie es die Sportordnung und Sportdatenbank des DSB und das vom Verband genutzte Datenprogramm vorsehen.
Jeder Verein/Vereinsvorsitzende sollte im Vorwege überlegen und hinterfragen was er mit der Gründung oder dem Beitritt zu einem oben beschriebenen Verein/einer oben beschriebenen Schießsportgemeinschaft bewirkt und ob er seinen Schützen auf diesem Wege die Möglichkeit der Teilnahme an den Meisterschaften des Deutschen Schützenbundes verwehren will.
Jeder Verein hat die Möglichkeit die NWDSB-Satzung auf der Internetseite des NWDSB nachzulesen und/oder sich direkt mit dem NWDSB in Verbindung zu setzen um entsprechende Fragen vorab zu klären.
Der organisierte Sport in Deutschland kann nur durch eine funktionierende Solidargemeinschaft existieren. Fällt diese Solidargemeinschaft weg, gibt es dann nur noch den kommerziellen Sport.
Bedenkt und hinterfragt die Schritte die ihr zu tun beabsichtigt bevor ihr handelt.
Das Präsidium des NWDSB
Bereich: Allgemein
Von: NWDSB