Deutscher Schützenbund trauert um die Opfer von Winnenden

von Detlef Imsande

12.03.2009 - Mit Trauer und Bestürzung haben die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes auf die tragischen Ereignisse in Winnenden reagiert. "Wir fühlen uns den Angehörigen der Opfer zutiefst verbunden, es ist unfassbar", so DSB-Präsident Josef Ambacher in einer ersten Reaktion.



"Doch trotz allem Entsetzen und Erschütterung, denen sich keiner von uns entziehen kann", so der DSB-Präsident weiter, "müssen wir an die wirklichen Gründe für die Auslösung dieser Tat herangehen und nicht einfach nur einem schnellen populistischen Reflex nachgehen und das propagieren, was am besten öffentlich zu verkaufen ist, nämlich eine erneute Verschärfung des Waffenrechts. Ich hoffe, dass sich die Beteiligten dabei nicht von im Augenblick noch verständlichen Emotionen, sondern von Sachlichkeit leiten lassen. Alle Sportschützen nun wieder unter Generalverdacht zu stellen, lehne ich entschieden ab.

Unser Waffengesetz ist eines der schärfsten der Welt. Es gibt ganz klare Bestimmungen, wie legal erworbene Waffen aufzubewahren sind. Wenn diese Regelungen nicht beachtet werden, und dies war im Elternhaus des Täters von Winnenden anscheinend der Fall, kann kein Gesetz der Welt eine solche schreckliche Tat verhindern.

Wir weisen unsere Mitglieder bei jeder Sitzung, bei jeder Veranstaltung darauf hin, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und vor allem sich bei der Aufbewahrung der Waffen genauestens an geltendes Recht zu halten. Diese gesetzlichen Vorgaben sind uneingeschränkt zu beachten und penibel einzuhalten. Wäre nach geltendem Gesetz gehandelt worden, wäre der Jugendliche nicht in den Besitz einer Waffe gekommen, weil sie zuhause im Tresor, zu dem er keinen Zugang haben dürfte, gelegen hätte."

Trotz aller Bestürzung gehen weitere Forderungen nach Verschärfung des Waffengesetzes in die falsche Richtung. Sie würden nur eine falsche Sicherheit vortäuschen. In Folge der tragischen Ereignisse von Erfurt wurde das Waffengesetz schon einmal erheblich verschärft.

Besitz und Gebrauch großkalibriger Sportwaffen sind in Deutschland nunmehr statt ab 18 erst ab 21 Jahren erlaubt. Um die für legale Waffenkäufe notwendige Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sportschützen körperlich und geistig geeignet sein sowie ein berechtigtes Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen. Bei großkalibrigen Waffen benötigen Bewerber zwischen 21 und 25 zudem ein psychologisches Gutachten.

Die notwendige Sachkunde für den Umgang mit Waffen muss mit einer Prüfung nachgewiesen werden. Um ihr berechtigtes Bedürfnis für den Waffenbesitz zu belegen, benötigen Bewerber ein Befürwortungsschreiben ihres Schützenvereins. Letztendlich entscheiden die zuständigen Waffenbehörden vor dem eigentlichen Erwerb der Waffen darüber, ob der Antragsteller eine Waffe erwerben darf oder nicht. Damit unterliegt jeder legale Waffenerwerb einer restriktiven staatlichen Kontrolle.

Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte darf seine Waffe zu Hause aufbewahren, zum Schießstand transportieren und dort benutzen. Zur Selbstverteidigung oder anderen Zwecken außerhalb des Vereinsgeländes darf die Waffe nicht verwendet werden. Hierfür ist ein Waffenschein notwendig, der üblicherweise für Berufsgruppen wie Polizisten, Personenschützer oder Förster ausgestellt wird.

Sportschützen mit einer Waffenbesitzkarte können auch mehrere Waffen kaufen, pro Halbjahr in der Regel allerdings höchstens zwei. Die persönliche Eignung und das Bedürfnis zum Waffenbesitz werden mindestens alle drei Jahre neu geprüft.

2008 wurde das Gesetz noch einmal verschärft: Langwaffen müssen seither am Lauf, Kurzwaffen am Griffstück gekennzeichnet werden. Nachkommen müssen legal ererbte Waffen mit einem Blockier-System ausstatten. Täuschend echt aussehende Waffenattrappen und Kampfmesser mit langen Klingen dürfen nicht mehr öffentlich getragen werden. Verstöße gegen das neue Waffengesetz können mit Bußgeld bis 10.000 Euro und Gefängnis geahndet werden.

Selbst Vertreter der Polizei halten das geltende Gesetz für völlig ausreichend, gegen Missbrauch und kriminelle Energie sei jedoch keine noch so restriktive Regelung wirksam.

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