Ab 1. Januar neue Spendenbescheinigungen

von Detlef Imsande

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 07.11.2013 neue verbindliche Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Diese sind bei Zuwendungen i.S.d. § 10 EStG (Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke) spätestens ab dem 01.01.2014 zu verwenden.

Die Aktualisierung der Muster geht auf das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 (BGBl. I S. 556) zurück. Die bisherigen Muster, die erst mit BMF-Schreiben vom 30.08.2012 veröffentlicht worden waren, sind nicht mehr zu verwenden, wobei eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013 eingeräumt wurde.

Das Schreiben des BMF vom 07.11.2013 samt Muster-Zuwendungsbestätigungen können Sie bei uns hier oder auf der Webseite des BMF herunterladen. Die Muster stehen auch als editierbare Formulare auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung (Suchbegriff Zuwendungsbestätigung).

Zurück